Unsere Leitlinien

BÜRGERRECHTE VERTEIDIGEN

Die Piratenpartei setzt sich für den Schutz und die Beachtung der Grundrechte ein und will die Bürgerrechte gegenüber dem bedrohenden Staat bzw. dessen Einrichtungen verteidigen. Wir stehen hinter dem Grundgesetz in der grundsätzlichen Form, wie es 1949 ausgearbeitet wurde. Insbesondere lehnen wir Änderungen ohne eine nachhaltige gesellschaftliche Diskussion an den Grundrechten (Art.1 bis 19 GG) ab, da die Vergangenheit gezeigt hat, dass nur durch die politische Klasse durchgeführte Änderungen meist zu einem Abbau von Bürgerrechten führten.

INFORMATIONELLE SELBSTBESTIMMUNG

Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Dazu müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten unabhängig agieren können. Methoden wie das Scoring machen es erforderlich, nicht nur die persönlichen Daten kontrollieren zu können, sondern auch die Nutzung aller Daten, die zu einem Urteil über die eigene Person herangezogen werden können. Jeder Bürger muss gegenüber den Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben.

TRANSPARENZ

Die Abkehr vom »Prinzip der Geheimhaltung«, der Lösung von einer Verwaltungs- und Politikvorstellung des 20. Jahrhunderts und die Betonung des »Prinzips der Öffentlichkeit«, das einen mündigen Bürger in den Mittelpunkt staatlichen Handelns und Gestaltens stellt, schafft nach der festen Überzeugung der Piratenpartei die unabdingbaren Voraussetzungen für eine moderne Wissensgesellschaft in einer freiheitlichen und demokratischen Ordnung.

OPEN ACCESS

Aus dem Staatshaushalt wird eine Vielzahl schöpferischer Tätigkeiten finanziert, die als Produkte urheberrechtlich geschützte Werke hervorbringen. Da diese Werke von der Allgemeinheit finanziert werden, sollten sie auch der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stehen. Tatsächlich ist dies heute selten der Fall. So können auch Wissenschaftler mit geringem Budget an der wissenschaftlichen Entwicklung teilhaben. Wissenschaftliche Artikel, die anderen Wissenschaftlern nicht zugänglich sind, können von diesen auch nicht auf Fehler überprüft werden.

URHEBERRECHT

Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt.

Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst auch diese die vielfältigen Lebensbereiche und führt zu tiefgreifenden Veränderungen. Es ist unser Ziel, die Chancen dieser Situation zu nutzen und vor möglichen Gefahren zu warnen. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem »geistigem Eigentum« basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegensteht.

Deshalb tritt die Piratenpartei für eine Legalisierung der Privatkopie ein. Es ist zudem technisch gar nicht möglich, Privatkopien zu unterbinden. Dabei geht es ihr nicht darum, das Urheberrecht vollständig abzuschaffen, wohl aber einen notwendigen gesellschaftlichen Diskurs anzustoßen, der nicht ausschließlich von wirtschaftlichen Interessen der Verwertungsgesellschaften geprägt ist.

PATENTRECHT

Die Piratenpartei lehnt Patente auf Lebewesen und Gene, auf Geschäftsideen und auch auf Software einhellig ab, weil sie unzumutbare und unverantwortliche Konsequenzen haben, weil sie die Entwicklung der Wissensgesellschaft behindern, weil sie gemeine Güter ohne Gegenleistung und ohne Not privatisieren und weil sie kein Erfindungspotential im ursprünglichen Sinne besitzen. Die gute Entwicklung klein- und mittelständischer IT-Unternehmen in ganz Europa hat beispielsweise gezeigt, dass auf dem Softwaresektor Patente vollkommen unnötig sind.

6 Kommentare zu “Unsere Leitlinien”

  1. Stephan sagt:

    Trennung von Kirche und Staat…
    Grundsätzlich haben wir das schon… bis auf die angesprochene Steuereintreibung durch den Staat für die Kirche…. geht gar nicht….. und wieso kann die Kirche Einfluss auf Öffnungszeiten von Geschäften nehmen? Wieso wird Aufgrund von Protesten der Kirche das jahrelange Bäderprivileg für die Sonntagsöffnung in Frage gestellt, bzw, abgeschafft? Religionsfreiheit ja, aber diese soll auf die Religion beschränkt sein und sich an die demokratischen Grundsätze und das GG halten. Radikalisierungen sind in jeder Religion entgegen zu wiirken.

  2. Cord Böge sagt:

    Wir haben zwar die Trennung von Kirche und Staat, was aber nicht bedeutet, das die althergebrachten Strukturen innerhalb der Kirche keinen großen Einfluss auf die politischen Entscheidungen haben.
    Vor diesem Hintergrund plädiere ich für eine Religionsfreiheit, die alle Religionen auf den Glauben beschränkt: Alle innerhalb der Religionen vorgesehenen Bestrafungen werden in ihrer Auswirkung auf die Zugehörigkeit zur jeweiligen Religionsgemeinschaft beschränkt.
    Das Gewaltmonopol hat einzig und alleine der Staat.
    Alle Religionen haben sich den realen Lebensbedingungen der heutigen Zeit anzupassen. Es kann nicht sein , das Menschen durch ihre Religion zu einer Lebensweise gezwungen werden, die dem freiheitlichen Grundgedanken des Staates und damit der Gemeinschaft, in der sie leben und dessen Teil sie sind, widerspricht.

  3. Frank sagt:

    Es gibt keine Trennung von Kirche und Staat – der Staat treibt die Steuern ein und verplempert Milliarden von Euro Steuergelder an die Kirchen . . . Das ist das muntere Treiben seit Htlers Konkordat.

  4. Hans Lochbaum sagt:

    Bitte vergesst nicht die Trennung von Kirche und Staat!
    Für mich der wichtigste Grund Piraten zu wählen.

    • Heiko sagt:

      Wir haben doch eine Trennung von Kirche und Staat. Niemand ist gezwungen, Mitglied einer Kirche zu sein (und muss auch nicht dafür zahlen). Die Institution Kirche ist sicherlich in vielerlei Hinsicht überaltert, doch darf man die vielen sozialen Aufgaben nicht außer Acht lassen, die in dem Umfang nur durch die Kirchen geleistet werden können.

      • Christliche Kirchen und der Staat sind keinesfalls getrennt. Der Staat zahlt noch immer 3 stellige Millionenbeträge JEDES Jahr als Entschädigung für die Landenteignung der Kirchen im 19. Jahrhundert. Der Staat bezahlt Bischofsgehälter. Der Staat treibt für die Kirche Milliarden an Steuern ein. Der Staat setzt Verbote durch, die Ihren Ursprung in kirchlichen Regeln haben (in den Medien sehr präsent war da gerade das Tanzverbot an Feiertagen). Der Staat räumt den Kirchen Privilegien ein, Arbeitnehmer bzw. Bewerber auf Stellen in kirchlich geführten Institutionen zu diskriminieren. So würde man das jedenfalls bei einer Firma nennen, wenn Bewerber wegen Geschlecht (und ich meine hier nicht das Zölibat), Religion oder Weltansicht aussortiert werden, bzw. Angestellte gekündigt werden, wenn z.B. herauskommt das Sie mal geschieden wurden.

        Das Kirchen viele Sozialeinrichtungen finanziell unterhalten ist auch ein Märchen. Die Kosten in kirchlichen Kindergärten, Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern, die nicht durch direkte Einnahmen für die geleisteten Dienstleistungen gedeckt werden, werden in der Regel zu 90% vom Staat getragen und nicht von den Kirchen selbst. Die Kirche hält sich natürlich auch in diesen eigentlich staatlich finanzierten Einrichtungen das Privileg vor, die dort angestellten Mitarbeiter wie weiter oben beschrieben diskriminierend handzuverlesen.

        Es wird also höchste Zeit, das Staat und Kirche wirklich getrennt werden.

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